Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für alle Werk- und Dienstverträge zwischen der codestra GmbH und ihren gewerblichen Auftraggebern. Stand April 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der codestra GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen im Bereich künstliche Intelligenz.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (Statement of Work, nachfolgend „SoW“). Der SoW hat Vorrang vor diesen AGB.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen eines schriftlichen Change Requests. Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 3 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen SoW. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich nach Aufwand zu den jeweils gültigen Tagessätzen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Leistungserbringung und Termine
(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben, sofern dies nicht im Einzelfall ausgeschlossen wurde.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Soweit im SoW nicht abweichend geregelt, erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (Quellcode, Dokumentation, trainierte Modelle) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene betriebliche Nutzung.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, generische Methoden, Bibliotheken und Tooling, die unabhängig vom konkreten Auftraggeber entwickelt wurden, auch in anderen Projekten einzusetzen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist - außer bei Vorsatz - ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist pro Schadensfall auf das Honorar des jeweiligen Einzelvertrags begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
§ 9 Kündigung
(1) Verträge über Dienstleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.04.2026 · Version 4.2 · Diese AGB sind ein Muster und ersetzen keine individualvertragliche anwaltliche Prüfung.
